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BGBl. I Nr. 34/2026

kundgemacht 20.05.2026
Aufhebung des § 12 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 12 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 34/2026 · kundgemacht am 20.05.2026 Der Verfassungsgerichtshof hat die Regel des Versicherungsvertragsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, nach der ein Versicherer leistungsfrei wird, wenn ein abgelehnter Anspruch nicht binnen eines Jahres bei Gericht eingeklagt wird. Die Regel gilt bis zum Ablauf der vom Gerichtshof gesetzten Frist weiter; frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2026

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2026× zu VersVG

Änderungen durch diese Kundmachung

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) 1