Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 67/2026

kundgemacht 29.07.2026
Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 67/2026 · kundgemacht am 29.07.2026 Die Ausnahme im Gesundheitstelematikgesetz 2012, nach der Gesundheitsdaten und genetische Daten mit bloßer Transportverschlüsselung statt auf die sonst vorgeschriebene Weise vertraulich übermittelt werden dürfen, wird rückwirkend um ein Jahr verlängert. Zugleich gilt sie künftig auch für Übermittlungen an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Gezeigt: 1 von 1 Gesetz · alle anzeigen

Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Initiativantrag 938/A XXVIII. GP, Ausschussbericht 547 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11852 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 67/2026× zu GTelG 2012

Änderungen durch diese Kundmachung

Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) 2