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BGBl. I Nr. 69/2026

kundgemacht 29.07.2026 RIS↗Parlament↗
Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026
Bundesgesetz, mit dem das Sterbeverfügungsgesetz geändert wird (Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026)
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 69/2026 · kundgemacht am 29.07.2026 Die Novelle schafft die Erneuerung einer Sterbeverfügung: Innerhalb von fünf Jahren ab der Errichtung genügt dafür eine aktuelle ärztliche Bestätigung, statt das gesamte Verfahren mit zwei ärztlichen Aufklärungen neu zu durchlaufen. Eine Sterbeverfügung verliert ihre Wirksamkeit wieder ein Jahr nach ihrer Errichtung oder Erneuerung.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 525 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 567 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11848 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 69/2026× zu StVfG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 16 § 0↗RIS↗
§ 14geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
in Kraft 01.01.2022 – 29.07.2026 · idF BGBl. I Nr. 242/2021 · danach: BGBl. I Nr. 69/2026 § 14↗RIS↗
in Kraft ab 30.07.2026 · idF BGBl. I Nr. 69/2026 § 14↗RIS↗
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 14.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 und 3, § 6 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 1, § 8a samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 3 in der Fassung der Sterbeverfügungs-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026, BGBl. I Nr. 69/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 8 Abs. 1 dritter und vierter Satz gilt für Bestätigungen, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt werden. § 8 Abs. 1 fünfter Satz gilt für Sterbeverfügungen, die nach diesem Zeitpunkt errichtet werden. § 8a und § 10 Abs. 2 und 3 gelten auch für Sterbeverfügungen, die vor dem Inkrafttreten der Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 errichtet wurden. Die Erneuerung von Sterbeverfügungen vor einer ärztlichen Person gemäß § 8a ist ab 1. Februar 2027 zulässig.