BGBl. I Nr. 98/2026
Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, des Energielenkungsgesetzes 2012, des Erdölbevorratungsgesetzes 2012 sowie des Gaswirtschaftsgesetzes 2011
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden
Die Novelle verlängert befristete Instrumente der Energie-Versorgungssicherheit, etwa die Gasvorhaltung für große Erdgaskraftwerke und den Schutz selbst eingespeicherter Gasmengen von Endverbrauchern. Betreiber von Mineralölraffinerien bekommen neue Pflichten: ein Versorgungssicherheitskonzept, Anzeigen bei erheblichen Produktionseinschränkungen und monatliche Daten zur Auslastung.
Gegenüber der Vorschau berichtigt: Die Verfassungsbestimmungen in ElWG, EnLG 2012 und GWG 2011 werden wortgleich neu erlassen, nicht inhaltlich neu gefasst: Der Vergleich zeigt dort keine Änderung des Wortlauts.
Gezeigt: 1 von 4 Gesetzen · alle anzeigen
- EnLG 2012: Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Gasmengen, die Endverbraucher selbst einspeichern oder einspeichern lassen, bleiben bis 2029 statt bis 2027 teilweise von mengenbezogenen Lenkungsmaßnahmen bei einer Störung der Gasversorgung ausgenommen. Die Verfassungsbestimmung zu Zuständigkeit und Vollziehung wird wortgleich neu erlassen.
- In Kraft ab 30.10.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Initiativantrag 1007/A XXVIII. GP, Ausschussbericht 651 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11876 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012)
2
§ 1geändert
lädt …
§ 42geändert
lädt …