Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Zeitgleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Grundausbildungsverordnung – BMBWF), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2023,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 104/2026
Grundausbildungsverordnung – BMB
Verordnung des Bundesministers für Bildung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung (Grundausbildungsverordnung – BMB)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
Inkrafttreten und Übergangsphase
Paragraph 17,
- Absatz 2,Alle Bediensteten aus dem Bereich des Bundesministeriums für Bildung werden mit 1. Jänner 2026 in diese Verordnung übergeleitet. Bereits nach der Grundausbildungsverordnung – BMBWF, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2023,, abgeschlossene Ausbildungsinhalte und -teile gelten bei Gleichwertigkeit als absolvierte Ausbildungsinhalte und -teile nach dieser Verordnung.