einer Erstorientierung,
BGBl. II Nr. 104/2026
Grundausbildungsverordnung – BMB
Verordnung des Bundesministers für Bildung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung (Grundausbildungsverordnung – BMB)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Aufbau der Grundausbildung
Paragraph 5,
Die Grundausbildung besteht aus
- Ziffer eins
- Ziffer 2einer allgemeinen Ausbildung,
- Ziffer 3einer fachspezifischen Ausbildung,
- Ziffer 4einer praktischen Verwendung bestehend aus der Ausbildung am Stammarbeitsplatz und gegebenenfalls einer Jobrotation.