Kurse,
BGBl. II Nr. 104/2026
Grundausbildungsverordnung – BMB
Verordnung des Bundesministers für Bildung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung (Grundausbildungsverordnung – BMB)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Ausbildungsformen
Paragraph 6,
Die allgemeine sowie die fachspezifische Ausbildung sind je nach Zielen, Inhalten und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als
- Ziffer eins
- Ziffer 2betreutes Selbststudium mit Lernbehelfen,
- Ziffer 3eigenständige schriftliche Arbeit,
- Ziffer 4E-Learning,
- Ziffer 5Kombination der in Ziffer eins bis 4 genannten Ausbildungsformen oder
- Ziffer 6in einer anderen geeigneten Form
zu gestalten.