BGBl. II Nr. 132/2026
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Beginn der Wirksamkeit
Paragraph 6,
Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Juni 2026 in Kraft.