die Höhe der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe;
BGBl. II Nr. 157/2026
NoVA-Selbstberechnungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer durch Parteienvertreter (NoVA-Selbstberechnungsverordnung – NoVA-SBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Aufhebung der Sperre
Paragraph 10,
Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Normverbrauchsabgabebetrag;
- Ziffer 3den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Umsatzsteuerbetrag;
- Ziffer 4den Zeitpunkt der Selbstberechnung.
Zudem sind die Unterlagen und sonstigen Grundlagen zur Selbstberechnung in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 zu erfassen.