BGBl. II Nr. 15/2026
Flüssiggas-Verordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über Lagerung, Abfüllung, Umfüllung und Verwendung von Flüssiggas 2025 (Flüssiggas-Verordnung 2025 – FGV 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 35neu
Aufstellung im Freien
Paragraph 35,
Werden Verdampfer, Verdichter oder Pumpen im Freien aufgestellt, so muss sichergestellt sein, dass ihre Funktionssicherheit auch unter den zu erwartenden Witterungseinflüssen erhalten bleibt.