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BGBl. II Nr. 187/2026

kundgemacht 10.07.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung BGBl. II Nr. 187/2026× zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 neu § 0↗RIS↗
§ 11neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 11↗RIS↗

3. Abschnitt
Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben

Fluktuation und Prognose

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2029 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:
    Vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 ausgeschiedene Bedienstete:

 

Frauen

Männer

gesamt

Pensionierung

4

7

11

Austritt gemäß Paragraph 21, BDG 1979

0

1

1

Versetzung gemäß Paragraph 38, BDG 1979

1

0

1

Tod gemäß Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 7, BDG 1979

2

1

3

Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948

1

3

4

gesamt

8

12

20

davon Prüfdienst

7

12

19

  1. Absatz 2,Bis Ende des Jahres 2029 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 15 Frauen (davon 7 im Prüfdienst) und 16 Männern (davon 15 im Prüfdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.
  2. Absatz 3,Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.