BGBl. II Nr. 212/2026
Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031
Verordnung des Präsidenten des Nationalrates betreffend den Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisung auf Bundesgesetze
Paragraph 17,
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung in Geltung befindlichen Fassung anzuwenden.