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BGBl. II Nr. 310/2026

kundgemacht 27.10.2026 RIS↗
Grundausbildungsverordnung E1-BMJ
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort (Grundausbildungsverordnung E1-BMJ)
Kundmachung BGBl. II Nr. 310/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Grundausbildungsverordnung E1-BMJ neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.11.2026 · idF BGBl. II Nr. 310/2026 § 1↗RIS↗

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt für das Justizressort die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1.
  2. Absatz 2,Jeder Grundausbildungslehrgang besteht aus theoretischen Inhalten und einer praktischen Ausbildung. Die theoretischen Inhalte werden im Rahmen des Studiengangs „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“ mit dem Schwerpunkt „Sicherheit und Strafvollzug“ der Universität Graz vermittelt. Das Curriculum dieses Studiengangs in der jeweils geltenden Fassung bildet einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.