Absatz eins,Vorrangiges Ziel der Grundausbildung ist es, Bedienstete mit dem Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort vertraut zu machen und jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln bzw. zu entwickeln, welche für eine qualitativ hochwertige Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben erforderlich sind. Auszubildende werden durch die Vermittlung von wissenschaftlichen Methoden bei gleichzeitiger Betonung der Praxisorientierung zu leitenden Justizwachebediensteten ausgebildet.
BGBl. II Nr. 310/2026
Grundausbildungsverordnung E1-BMJ
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort (Grundausbildungsverordnung E1-BMJ)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Ziele und Grundsätze der Grundausbildung
Paragraph 2,
- Absatz 2,Angestrebte Ausbildungsergebnisse sind – neben den im Curriculum des Studiengangs „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“ der Universität Graz genannten Lernergebnissen – nachstehend beschriebene Befähigungen:
- Ziffer einsErfassung, Erläuterung und Anwendung der relevanten Rechtsmaterien und einschlägigen Erlässe sowie der Grundlagen der Kriminologie und zielorientierte Weitergabe des erworbenen Wissens an potentielle Zielgruppen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
- Ziffer 2Ermöglichung und Gewährleistung der Behandlung und Betreuung von spezifischen der Straf- und Maßnahmenvollzugsverwaltung anvertrauten Gruppierungen anhand bestehender Behandlungs- und Betreuungskonzepte.
- Ziffer 3Erfassung, Erläuterung und situationsangemessener Einsatz der unterschiedlichen Management-, Planungs-, Führungs- und Arbeitstechniken sowie Einhaltung und Verantwortung der Einsatztaktik und von Grundsätzen des Umgangs mit exekutiver Zwangsgewalt.
- Ziffer 4Analyse des eigenen Verhaltens im künftigen Tätigkeits- und Wirkungsbereich sowie Ableitung der daraus zu ziehenden Erkenntnisse für künftiges Handeln.
- Ziffer 5Anwendung von Kommunikations- und Konfliktmanagementkenntnissen im Rahmen der unterschiedlichen Anforderungen.
- Ziffer 6Erfassung und Anwendung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze im Rahmen der öffentlichen Verwaltungsführung sowie Nutzung des Einsatzes von Informationstechniken und Softwareapplikationen der Justiz im Sinne eines Controllingprozesses.
- Ziffer 7Erstellung und Präsentation einer Abschlussarbeit nach wissenschaftlichen Kriterien.
- Absatz 3,Die Grundausbildung zielt inhaltlich wie auch methodisch sowohl auf die Vermittlung von Fach- und Sachwissen als auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen sowie auf den Auf- und Ausbau von Kompetenzen ab. Dabei werden unter besonderer Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden bzw. Techniken jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt und entwickelt, welche für eine hochkompetente und professionelle Erfüllung der Anforderungen im (künftigen) Aufgabengebiet vonnöten sind.