Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 317/2026

kundgemacht 03.11.2026 RIS↗
Vergabebekanntmachungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Anforderungen an und die Bereitstellung von Metadaten, Kerndatenquellen und Standardformularen festgelegt werden (Vergabebekanntmachungsverordnung – VergBmV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 317/2026× zu VergBmV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergabebekanntmachungsverordnung (VergBmV) neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 04.11.2026 · idF BGBl. II Nr. 317/2026 § 3↗RIS↗

Vorgaben für das Unternehmensserviceportal

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Das Unternehmensserviceportal hat im Darstellungsbereich der Standardformulare folgende Werte anhand jener Werte anzuzeigen, die gemäß der vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union bereitgestellten Codeliste im Feld „BT-105 Verfahren – Art“ eingetragen sind:

Wert gemäß der Codeliste

Wert, der vom Unternehmensserviceportal anzuzeigen ist

Offenes Verfahren

Offenes Verfahren

Nichtoffenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Wettbewerblicher Dialog

Wettbewerblicher Dialog

Innovationspartnerschaften

Innovationspartnerschaft

Sonstiges einstufiges Verfahren

Sonstiges einstufiges Verfahren

Sonstiges zweistufiges Verfahren

Sonstiges zweistufiges Verfahren

Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370 aus 2007,)

Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370 aus 2007,)

Aufruf zur Interessenbekundung – nur für die Schiene (Artikel 5 Absatz 3b der Verordnung (EG) Nr. 1370 aus 2007,)

Aufruf zur Interessenbekundung – nur für die Schiene (Artikel 5 Absatz 3b der Verordnung (EG) Nr. 1370 aus 2007,)

  1. Absatz 2,Enthält ein Standardformular im Feld „BT-105 Verfahren – Art“ keinen Wert, so hat das Unternehmensserviceportal abweichend von Absatz eins, anhand des Typs des Standardformulars die „Beschreibung der Bekanntmachung“ gemäß Anhang, Tabelle 1, Spalte 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 im Darstellungsbereich des Standardformulars anzuzeigen.