BGBl. II Nr. 321/2026
Änderung der NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändert
Verweise
§ 10.
Soweit in dieser Verordnung auf das NEHG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2024 62/2026 anzuwenden.