BGBl. II Nr. 321/2026
Änderung der NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4aneu
Mehrbelastung für die Vergütungszeiträume 2026 und 2027
Paragraph 4 a,
Die Mehrbelastung bezogen auf einen Liter Gasöl gemäß Paragraph 25, Absatz 3, NEHG 2022 wird vom Bundesministerium für Finanzen für die Jahre 2026 und 2027 auf Basis des von der AMA ermittelten Gesamtverbrauchs gemäß Paragraph 7 und unter Berücksichtigung der budgetären Obergrenzen gemäß Paragraph 24, Absatz 2, NEHG 2022 sowie des einzubehaltenden Anteils gemäß Paragraph 5, Absatz 5, ermittelt.