BGBl. II Nr. 54/2026
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Änderungen durch diese Kundmachung
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
neu
§ 0↗RIS↗
§ 18neu
Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Bereich der Gerichtsvollzieher/innen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Paragraph 18,
Alle zuständigen Stellen haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahme für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen als Gerichtsvollzieherinnen ausgerichtet ist.