RGBl. Nr. 68/1874
Gesetz, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
Paragraph 16,
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.