BGBl. II Nr. 321/2006
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/lFgeändertText, Überschrift, Tabelle, Z 5 (entfallen), Schlussteil (entfallen), sublit bb (entfallen) · A: Überschrift
ERSTER TEIL
… 13 unveränderte Absätze
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
1. UNTERSTUFE
Wie Lehrplan des Gymnasiums.
2. OBERSTUFE
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden 1) | Summe Oberstufe | Lehrverpflich-tungsgruppe | |||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | |||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 2 | 3 | 11 | (I) | ||
Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||
Zweite lebende Fremdsprache *) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||
Dritte lebende Fremdsprache *) | - | 3 | 3 | 3 | 9 | (I) | ||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | III | ||
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | ||
Mathematik | 3 | 3 | 2 | 3 | 11 | (II) | ||
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | - | 2 | 6 | III | ||
Chemie | - | - | 2 | 2 | 4 | (III) | ||
Physik | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
Psychologie und Philosophie | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||
Informatik | 2 | - | - | - | 2 | II | ||
Musikerziehung | 2 | 1 | ![]() | 2 1) | 2 1) | 3 | +4 | (IVa) |
Bildnerische Erziehung | 2 | 1 | 3 | (IVa) | ||||
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) | ||
31 | 31 | 32 | 36 | 130 | ||||
![]() | ||||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände | 6 | 6 | ||||||
136 | ||||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände:
… 14 unveränderte Absätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:
LEBENDE FREMDSPRACHE (Dritte)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).
… 18 unveränderte Absätze
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Lesen, Schreiben: A2
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
Lesen: B1
MATHEMATIK
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.
PHYSIK
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

