Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 135/2018

kundgemacht 16.08.2018 RIS↗Parlament↗
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 135/2018× zu Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 18.10.2018 · idF BGBl. III Nr. 135/2018 Anl. 1↗RIS↗

ANLAGE

FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE VORTEILE

  1. Absatz eins,Zu den finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
    1. Litera a
      Zugangsgebühr(en) je gesammelte oder auf andere Weise erlangte Probe;
    2. Litera b
      Vorauszahlungen;
    3. Litera c
      Meilensteinzahlungen;
    4. Litera d
      Entrichtung von Lizenzgebühren;
    5. Litera e
      Lizenzgebühren im Fall einer Vermarktung;
    6. Litera f
      an Treuhandfonds, welche die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt fördern, zu zahlende Sondergebühren;
    7. Litera g
      Gehälter und Vorzugsbedingungen, sofern einvernehmlich festgelegt;
    8. Litera h
      Forschungsmittel;
    9. Litera i
      Gemeinschaftsunternehmen;
    10. Litera j
      gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.
  2. Absatz 2,Zu den nicht finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
    1. Litera a
      Teilhabe an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen;
    2. Litera b
      Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-programmen, insbesondere biotechnologischen Forschungstätigkeiten, soweit möglich in der Vertragspartei, welche die genetischen Ressourcen zur Verfügung stellt;
    3. Litera c
      Beteiligung an der Entwicklung von Produkten;
    4. Litera d
      Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an Aufklärung und Schulungen;
    5. Litera e
      Gewährung des Zugangs zu Ex-situ-Einrichtungen genetischer Ressourcen und zu Datenbanken;
    6. Litera f
      Weitergabe von Kenntnissen und Technologie an den Bereitsteller der genetischen Ressourcen unter ausgewogenen und möglichst günstigen Bedingungen, darunter im Einvernehmen auch zu Konzessions- oder Vorzugsbedingungen, insbesondere von Kenntnissen und Technologie, die genetische Ressourcen nutzen, einschließlich Biotechnologie, oder die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind;
    7. Litera g
      Stärkung der Kapazitäten für die Weitergabe von Technologie;
    8. Litera h
      Aufbau institutioneller Kapazitäten;
    9. Litera i
      personelle und materielle Ressourcen zur Stärkung der Kapazitäten für die Verwaltung und Durchsetzung der Zugangsvorschriften;
    10. Litera j
      Schulungen in Zusammenhang mit genetischen Ressourcen unter voller Beteiligung der Staaten, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, und nach Möglichkeit in diesen Staaten;
    11. Litera k
      Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, einschließlich biologischer Inventare und taxonomischer Untersuchungen;
    12. Litera l
      Beiträge zur lokalen Wirtschaft;
    13. Litera m
      auf vorrangige Bedürfnisse wie Gesundheit und Ernährungssicherung ausgerichtete Forschung unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Nutzung genetischer Ressourcen in der Vertragspartei, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellt;
    14. Litera n
      institutionelle und fachliche Beziehungen, die sich aus einer Vereinbarung über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile und nachfolgenden Tätigkeiten der Zusammenarbeit ergeben können;
    15. Litera o
      Vorteile für die Sicherung der Existenzgrundlagen und die Ernährungssicherheit;
    16. Litera p
      soziale Anerkennung;
    17. Litera q
      gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.