BGBl. I Nr. 28/2007
Wahlrechtsänderungsgesetz 2007
Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6geändert
Anlage 6
Papierfarbe; chamois beige
Bitte beachten Sie!
… 16 unveränderte Absätze
Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem
Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX
und überdies nur im Ausland erfolgen.
Bundespräsidentenwahl XXXX
Amtlicher Stimmzettel
für den zweiten Wahlgang
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In nebenstehende Rubrik den
Familiennamen des Wahlwerbers,
erforderlichenfalls ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal (z. B.
Vorname, Geburtsjahr, Beruf,
Wohnort des Wahlwerbers),
eintragen!
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