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BGBl. I Nr. 65/2018

kundgemacht 20.08.2018 RIS↗Parlament↗
Vergaberechtsreformgesetz 2018
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018)
Kundmachung BGBl. I Nr. 65/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) neu § 0↗RIS↗
Anl. 6neu
in Kraft 21.08.2018 – 30.09.2026 · idF BGBl. I Nr. 65/2018 · danach: BGBl. I Nr. 8/2026 Anl. 6↗RIS↗

Anhang römisch sechs

Vorgaben für die Veröffentlichung

1.           Veröffentlichung der Bekanntmachungen

  1. Die
    Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.
  2. Das
    Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2.           Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

  1. Format
    und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.