BGBl. III Nr. 138/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt vom 28. April 2004
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt vom 28. April 2004
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1geändertlit a, lit b, lit c, lit d; Abs 2 (entfallen)
Artikel 1
a) am Grenzübergang Hohenau - Moravský Sväty Ján - Hohenau Jan eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich bzw. eine slowakische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik,
b) am Grenzübergang Bratislava-Petržalka - Berg - Bratislava-Petržalka eine slowakische gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik,
c) am Grenzübergang Bratislava-Jarovce - Kittsee - Bratislava-Jarovce eine österreichische gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik, Österreich
d) am Grenzübergang Kittsee - Bratislava-Jarovce (Autobahn) - Kittsee eine slowakische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine österreichische gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik Republik(2) Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in Anlage 1 festgelegt.