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Norm
Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
Fassungen
Art. 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
BGBl
Art. 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
Judikatur
Art. 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
Art. 1 Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
Kundmachungen zu
Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
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alle §§
Art. 1
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Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 285/2024
Verordnung
kundgemacht 21.10.2024
Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird
Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
neu