Absatz eins,Jede Vertragspartei würdigt die Bedeutung des Schutzes der Verbraucherinteressen und trifft gegebenenfalls vertretbare und angemessene Maßnahmen unter anderem in Bezug auf folgende Fragen – aber nicht darauf beschränkt – oder fordert gegebenenfalls Luftfahrtunternehmen auf, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung solche Maßnahmen zu treffen:
- Litera aSchutzvorkehrungen bei Vorauszahlungen an Luftfahrtunternehmen,
- Litera bInitiativen zur Entschädigung bei Nichtbeförderung,
- Litera cRückerstattungen an Fluggäste,
- Litera dOffenlegung der Identität des Luftfahrtunternehmens, das ein Luftfahrzeug tatsächlich betreibt,
- Litera efinanzielle Solidität der eigenen Luftfahrtunternehmen,
- Litera fHaftpflichtversicherung für von Fluggästen erlittene Personenschäden sowie
- Litera gMaßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs.