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BGBl. III Nr. 160/2008

kundgemacht 11.11.2008 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 160/2008× zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland) neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 01.12.2008 · idF BGBl. III Nr. 160/2008 Art. 14↗RIS↗

ARTIKEL 14

STREITBEILEGUNG

Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden oder -stellen oder auf diplomatischem Wege beigelegt.