Maßnahmen zur Projektidentifikation und -vorbereitung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Beschaffungs- und Vertragsfragen im Rahmen des Projektvorbereitungsprogramms der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien,
BGBl. III Nr. 114/2025
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Zum Zweck der Förderung und des Ausbaus der finanziellen Zusammenarbeit ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, Folgendes zu unterstützen:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungProjektbezogene, gebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall,
- StrichaufzählungProjektbezogene, ungebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall.
Für die Finanzierung gemeinsam geförderter Projekte gemäß diesem Abkommen ist ab Inkrafttreten ein indikatives Gesamtfinanzierungsvolumen wie folgt vorgesehen:
- StrichaufzählungEUR 100 Millionen für projektbezogene gebundene konzsessionelle Kredite,
- Strichaufzählung50 Millionen EUR für projektbezogene ungebundene konzessionelle Kredite.
- Strichaufzählung
Die Vertragsparteien können gegebenenfalls verfahrens- oder projektbezogene Einzelvereinbarungen durch Austausch von Schreiben auf technischer Ebene abschließen.