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BGBl. III Nr. 114/2025

kundgemacht 06.08.2025 RIS↗
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Kundmachung BGBl. III Nr. 114/2025× zu Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.08.2025 · idF BGBl. III Nr. 114/2025 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Zum Zweck der Förderung und des Ausbaus der finanziellen Zusammenarbeit ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, Folgendes zu unterstützen:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Projektidentifikation und -vorbereitung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Beschaffungs- und Vertragsfragen im Rahmen des Projektvorbereitungsprogramms der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien,
  • Strichaufzählung
    Projektbezogene, gebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall,
  • Strichaufzählung
    Projektbezogene, ungebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall.

Für die Finanzierung gemeinsam geförderter Projekte gemäß diesem Abkommen ist ab Inkrafttreten ein indikatives Gesamtfinanzierungsvolumen wie folgt vorgesehen:

  • Strichaufzählung
    EUR 100 Millionen für projektbezogene gebundene konzsessionelle Kredite,
  • Strichaufzählung
    50 Millionen EUR für projektbezogene ungebundene konzessionelle Kredite.
  • Strichaufzählung
     

Die Vertragsparteien können gegebenenfalls verfahrens- oder projektbezogene Einzelvereinbarungen durch Austausch von Schreiben auf technischer Ebene abschließen.