Absatz eins,Die Barrierefreiheitsbeauftragten und ihre Stellvertretungen sind berufen, sich innerhalb ihrer Organisation mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit – einschließlich der Vornahme angemessener Vorkehrungen – für Bedienstete sowie externe Personen zu befassen.
Insbesondere sollen sie
- Litera aMissstände aufzeigen und Veränderungsvorschläge einbringen;
- Litera bden regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Behindertenvertrauenspersonen pflegen;
- Litera cmit den Personen zusammenarbeiten, die zuständig sind für die Umsetzung der Barrierefreiheit insbesondere
- Ziffer einsim baulichen Bereich,
- Ziffer 2im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Ziffer 3bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen,
- Ziffer 4bei der Erstellung von Sicherheits-, Krisen- und Notfallplänen sowie beim Management im Sicherheits-, Krisen- und Notfall,
- Ziffer 5bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen,
- Ziffer 6bei der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit sowie
- Ziffer 7in Vergabeverfahren;
- Litera dsich ressortübergreifend mit anderen Barrierefreiheitsbeauftragten austauschen sowie
- Litera emit Experten oder Expertinnen in den Behindertenorganisationen zusammenarbeiten.