BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 27geändertZ 1, Z 2
Artikel 27
Beitritt zu den Abkommen
1. Die Mitgliedsländer können jederzeit einem oder mehreren der in Artikel 22, § Absatz 4 genannten angeführten Abkommen beitreten.
2. Der Beitritt eines Mitgliedslandes zu den Abkommen wird nach Artikel 11, § Absatz 3 angezeigt bekannt gegeben.