BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3geändertAbs 1
Artikel 3
Zuständigkeiten
(1) Die für die Stellung und die Entgegennahme von Hilfeersuchen zuständigen Behörden sind:
der Bundesminister für Inneres und die Vorarlberger Landesregierung;
die Regierung des Fürstentums Liechtenstein.
(2) Die im Absatz 1 genannten Behörden der beiden Vertragsstaaten sind ermächtigt, bei der Durchführung dieses Abkommens unmittelbar miteinander in Verbindung zu treten.