BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3geändertAbs 1
Artikel 3
Behörden
(1) Die für die Stellung und Entgegennahme von Hilfeersuchen zuständigen Behörden sind:
der Bundesminister für Inneres;
die Burgenländische Landesregierung;
die Niederösterreichische Landesregierung;
der Innenminister der Slowakischen Republik.
… 3 unveränderte Absätze
(2) Die zuständigen Behörden sind ermächtigt, bei der Durchführung dieses Vertrages unmittelbar miteinander in Verbindung zu treten.
(3) Die Vertragsparteien werden unverzüglich die Adressen und Fernmeldeverbindungen der zuständigen Behörden austauschen.
(4) Die Vertragsparteien unterrichten einander auf diplomatischem Wege unverzüglich über Änderungen, die die Zuständigkeiten dieser Behörden betreffen.