Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 155/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT UND DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN
StF: BGBl. III Nr. 155/1998 (NR: GP XX RV 1052 AB 1197 S. 129. BR: AB 5714 S. 642.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. August 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 1. November 1998 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. August 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, mit 1. November 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Slowakische Republik
(im folgenden: Vertragsparteien), überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, gegenseitige Hilfe bei Katastrophen zu leisten,
im Bewußtsein der Tatsache, daß sich diese jederzeit ereignen können,
in dem Wunsche, einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Dokumentnummer
NOR30006915