BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
1
§ 0↗RIS↗
Art. 5geändert
ARTIKEL 5
Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse
(1) Gleichzustellende/gleichzuhaltende Prüfungszeugnisse werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.
(2) Das Verzeichnis kann durch Notenwechsel geändert oder ergänzt werden.