BGBl. III Nr. 128/2015
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Die konzessionellen Kredite sind zum Ankauf von Gütern und Dienstleistungen basierend auf Lieferverträgen zu verwenden, die österreichischen Lieferanten entweder im Zuge eines beschränkten Bieterverfahrens oder einer Direktvergabe nach Maßgabe der Umstände zugesprochen wurden. Lieferverträge können bis zu 50% an Gütern und Dienstleitungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten.