Absatz eins,Die Vertragsparteien haben die folgenden zuständigen Behörden (im Folgenden: die zuständigen Behörden“) für die Durchführung der Vereinbarung ernannt:
Für österreichische Bundesregierung:
- StrichaufzählungBundesministerium für Inneres;
- StrichaufzählungGeneraldirektion für die Öffentliche Sicherheit
Für die Regierung der Republik Moldau:
- StrichaufzählungMinisterium für Innere Angelegenheiten;
- StrichaufzählungPolizeigeneralinspektion
- StrichaufzählungGeneralinspektion der Grenzpolizei
- StrichaufzählungGeneralstaatsanwaltschaft
- StrichaufzählungDer Zolldienst des Finanzministeriums;
Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Republik Moldau ist die zuständige Behörde für Ersuchen, welche im Rahmen dieser Vereinbarung von dem Bundeministerium für Inneres der Republik Österreich gestellt werden.