BGBl. III Nr. 114/2025
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Die konzessionelle Finanzierung gemäß diesem Abkommen erfolgt unter Beachtung solider Bonitätskriterien einschließlich effektiver Risikosteuerung sowie unter Anwendung von Umwelt-, Sozial- und weiteren relevanten Schutzrichtlinien (z. B. IFC Performance Standards der Weltbankgruppe), im Einklang mit internationalen Übereinkommen, denen beide Vertragsparteien angehören, sowie unter Einhaltung von Standards, bewährten Verfahren und innerstaatlichem Recht.