BGBl. III Nr. 114/2025
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Finanzministerium über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Der Wirtschaftsdelegierte der österreichischen Botschaft in Hanoi/Ho-Chi-Minh-Stadt fungiert als Ansprechpartner für projektbezogene Kommunikation im Rahmen dieses Abkommens.