BGBl. III Nr. 149/2023
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Rechtlicher Status
Die Vertragsparteien vereinbaren und bestätigen hiermit, dass dieses Rahmenabkommen und sein Inhalt für sie selbst verbindlich ist.
Jegliche Korrespondenz und alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Abkommens erfolgen oder zu erfolgen haben, bedürfen der Schriftform, sind von der Vertragspartei, die die Mitteilung macht, zu unterzeichnen und per e-Mail an die andere Vertragspartei an die nachstehend genannten Adressaten oder an andere Adressaten, die die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen können, zu schicken. Alle Mitteilungen gelten als übermittelt, sobald sie zugestellt sind.