BGBl. II Nr. 319/2005
Änderung der Schiffseichverordnung und der Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Schiffseichverordnung und die Wasserstraßen-Verkehrsordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12geändertBezeichnung, Text (neu)
Eichverzeichnis
Die Behörde trägt jeden gemäß § 7 ausgestellten Eichschein unter der Nummer des Eichzeichens in ein Eichverzeichnis nach dem Muster der Anlage 5 ein.