BGBl. I Nr. 125/2006
Änderung des Eisenbahngesetzes 1957, des Bundesbahngesetzes und des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertAbs 1 Z 2
Unternehmensgegenstand
§ 4.
(1) Unternehmensgegenstand der ÖBB-Holding AG ist:
1. die Ausübung der Anteilsrechte an den Österreichischen Bundesbahnen;
2. die Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen auf Grundlage dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2003;
3. die Wahrnehmung ihrer Anteilsrechte an den umstrukturierten Gesellschaften und sonstigen Gesellschaften mit der Zielsetzung einer einheitlichen strategischen Ausrichtung.
(2) Die ÖBB-Holding AG kann überdies alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind.