Kinderbetreuungsgeld beziehen;
BGBl. I Nr. 62/2016
Jugendausbildungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Ruhen der Ausbildungspflicht
Paragraph 7,
Die Ausbildungspflicht ruht insbesondere für Zeiträume, in denen Jugendliche
- Ziffer eins
- Ziffer 2an einem Freiwilligen Sozialjahr, einem Freiwilligen Umweltjahr, einem Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland oder einem Freiwilligen Integrationsjahr nach den Abschnitten 2, 3, 4 und 4a des Freiwilligengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2012,, teilnehmen;
- Ziffer 3an einem Europäischen Freiwilligendienst nach der Verordnung (EU) Nr. 1288 aus 2013, zur Einrichtung von „Erasmus+“, Amtsblatt Nummer L 347 vom 20.12.2013 Seite 50, teilnehmen;
- Ziffer 4einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder
- Ziffer 5aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine dem Paragraph 4, entsprechende Ausbildung absolvieren können.