Absatz eins,Die modulare Grundausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher setzt sich zusammen aus
Ziffer eins verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodulen (Paragraph 15,),
Ziffer 2 verpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodulen (Paragraph 16,) und
Ziffer 3 Zeiten der praktischen Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz).