BGBl. I Nr. 12/2019
Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018)
Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändertÜberschrift, Text
3. Abschnitt
Voraussetzungen
§ 8.
Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch für die der Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich Patientenwillens zu Grunde zu legen.