Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 21. April 2021 in Kraft.
BGBl. II Nr. 174/2021
Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 sowie Änderung der Direktzahlungs-Verordnung 2015 und der Horizontalen GAP-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 erlassen und die Direktzahlungs-Verordnung 2015 und die Horizontale GAP-Verordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Schlussbestimmungen
Paragraph 20,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2008,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2020,, außer Kraft.
- Absatz 3,Rinder, die nach Paragraph 3, Absatz eins, der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 gekennzeichnet wurden, sind nach dieser Verordnung nicht neuerlich zu kennzeichnen.
- Absatz 4,Nach Paragraph 3, Absatz 2, der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 bereits übermittelte und am Betrieb noch vorhandene herkömmliche Ohrmarkenpaare nach Paragraph 3, Absatz eins, der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 können noch zur Kennzeichnung verwendet werden. Für an die AMA zurückgesendete und nicht verwendete herkömmliche Ohrmarkenpaare nach Paragraph 3, Absatz eins, der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 sind keine Kosten zu erstatten.