BGBl. I Nr. 152/2021
Änderung des Flughafenentgeltegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändert
Diskriminierungsverbot
§ 4.
Flughafenentgeltregelungen dürfen keine Diskriminierung zwischen Flughafennutzern beinhalten. Dies steht einer Differenzierung der Flughafenentgelte bei Belangen von öffentlichem Interesse, einschließlich des Umweltschutzes und des Standorts, jedoch nicht entgegen. Die für diese Differenzierung herangezogenen Kriterien müssen geeignet, objektiv und transparent sein.