Absatz eins,Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weitere Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln können
- Ziffer einsbis zu 14 Millionen Euro zur weiteren Gewährung von Kinderzuwendungen und
- Ziffer 212 Millionen Euro zur Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen
eingesetzt werden. Minderausgaben bei Zuwendungen gemäß Ziffer eins, können für Zuwendungen gemäß Ziffer 2, verwendet werden.