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BGBl. II Nr. 393/2022

kundgemacht 21.10.2022 RIS↗
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der eine Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 393/2022× zu Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 22.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 393/2022 § 6↗RIS↗

2. Abschnitt
Organisation des Fachbeirats

Sitz

Paragraph 6,

Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH angesiedelt.