Absatz eins,Der Senatsvorsitz hat über jede Senatssitzung eine Niederschrift (Protokoll) zu führen. Er kann zur Führung des Protokolls auch eine Person heranziehen, die nicht der ZKQ angehört. Wenn kein Einwand erhoben wird, kann der Senatsvorsitz zur Protokollerstellung einen Schallträger verwenden.
BGBl. II Nr. 399/2022
PD-Zuordnungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zuordnungserfordernisse für das Entlohnungsschema pd präzisiert werden und das Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt wird (PD-Zuordnungs-Verordnung – PD-Zuo-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Niederschrift
Paragraph 12,
- Absatz 2,Die Niederschrift hat zu enthalten:
- Ziffer einsOrt, Tag und Dauer der Sitzung,
- Ziffer 2die Namen der anwesenden Mitglieder,
- Ziffer 3den wesentlichen Inhalt der Beratungen,
- Ziffer 4die getroffenen Beschlüsse.