BGBl. II Nr. 399/2022
PD-Zuordnungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zuordnungserfordernisse für das Entlohnungsschema pd präzisiert werden und das Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt wird (PD-Zuordnungs-Verordnung – PD-Zuo-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Reduktion der Berufspraxiszeiten (Mangelsituation)
Paragraph 5,
Solange geeignete Personen, die die für ihre Verwendung vorgeschriebene Berufspraxis nachweisen können, nicht gefunden werden, dürfen auch Personen aufgenommen werden, welche die vorgeschriebene Berufspraxis mindestens im halben Ausmaß, jedenfalls aber im Umfang einer einjährigen Berufspraxis erfüllen. Werden die Berufspraxiserfordernisse im Sinne des ersten Satzes erfüllt, gelten die vorgeschriebenen Berufspraxiserfordernisse auch für eine spätere gleichartige Verwendung als erfüllt.